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Bei uns gehört eine Haftpflichtversicherung selbstverständlich dazu.

 

Keine Einsatzbeschränkung

Wir arbeiten nach den Satzungen der Stadt BS

Wir bieten einen Winterdienstservice an der sich nach Ihren Bedürfnissen richtet, gleichzeitig aber auch die rechtlichen Bedingungen der Stadt bzw. Gemeinde beachtet. 

Dabei werden alle Flächen die Ihrer Verkehrssicherungspflicht unterliegen von uns Schnee- und Eisfrei gehalten, und nach Bedarf gestreut, so das eine zuverlässige Nutzung möglich ist.  

Da bei uns eine Haftpflichtversicherung selbstverständlich dazu gehört geht auch Ihr Risiko durch Ihren Auftrag an uns über.

Die Saison läuft vom 01.11. bis 31.03. Sollte aber bereits vorher, oder auch später noch Winterdienst benötigt werden, so wird dies von uns kostenfrei mit übernommen. Ebenso gibt es während der Saison keine Einsatzbegrenzungen.

Da es keine versteckten Kosten gibt, können Sie den Winter genießen.

Nach Saisonende, oder auch schon zwischendurch, wird auf allen Flächen die dem Winterdienstservice unterlagen,  das Streugut wieder entfernt und entsorgt.